Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
 
I. Geltungsbereich
 
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten von Baguette et Vin auf der Moltkestr. 1 in 45128 Essen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Hochzeiten, Feierlichkeiten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
 
2.      
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen sowie öffentliche Anzeigen, die Hinweise zu den Veranstaltungen enthalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Inhaber.
 
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 
 
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
 
1.      
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Inhaber oder vertretungsberechtigte Personen zustande; diese sind die Vertragspartner.
 
2.      
Ist der Kunde/ Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Baguette et Vin eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
 
3.      
Baguette et Vin haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Baguette et Vin die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Baguette et Vin beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Baguette et Vin steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
 
4.      
Alle Ansprüche gegen Baguette et Vin verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. 

 
 
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
 
1.     
Baguette et Vin ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Baguette et Vin zugesagten Leistungen zu erbringen.
 
2.      
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Baguette et Vin zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von Baguette et Vin an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
 
3.      
Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung sechs Monate und erhöht sich der von Baguette et Vin allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
 
4.      
Rechnungen von Baguette et Vin ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Baguette et Vin ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei echtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
 
Baguette et Vin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
5.      
Baguette et Vin ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
 
6.      
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung seitens Baguette et Vin aufrechnen oder mindern.
 
 
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
 
1.      
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Baguette et Vin geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von  Baguette et Vin. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
 

2.      
Sofern zwischen Baguette et Vin und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Baguette et Vin auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Baguette et Vin ausübt.
 
3.      
Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von dem Veranstaltungstermin zurück, so behält Baguette et Vin den Anspruch auf Zahlung der Miete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigungen, vorgesehen waren, hat Baguette et Vin Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung ergibt sich aus den nachstehenden Erläuterungen.
 
4.      
Wurde eine Pauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Baguette et Vin berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Pauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
 
5.      
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 5. berücksichtigt.
 
 
V. Rücktritt seitens Baguette et Vin 
 
1.      
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Baguette et Vin in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Baguette et Vin auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
 
2.      
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Baguette et Vin  ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
3.      
Ferner ist Baguette et Vin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
 
·        höhere Gewalt oder andere von Baguette et Vin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
 
·        Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
 
·        Baguette et Vin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Baguette et Vin  in der     Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Baguette et Vin zuzurechnen ist;

 
·        ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich I. Ziffer 2 vorliegt.
 
4.      
Bei berechtigtem Rücktritt von Baguette et Vin entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
 
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
 
1.      
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn Baguette et Vin mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von Baguette et Vin.
 
2.      
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von Baguette et Vin bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
 
3.      
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
 
4.      
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Baguette et Vin berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
 
5.      
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Baguette et Vin diesen Abweichungen zu, so kann Baguette et Vin die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Baguette et Vin trifft ein Verschulden.
 
 
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
 
 
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
 
1.      
Soweit Baguette et Vin für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
 
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Baguette et Vin von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
 
 
2.      
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Baguette et Vin bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Baguette et Vin gehen zu Lasten des Kunden, soweit Baguette et Vin diese nicht zu vertreten hat.
Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Baguette et Vin pauschal erfassen und berechnen.
 
3.      
Der Kunde ist mit Zustimmung von Baguette et Vin berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann Baguette et Vin eine Anschlussgebühr verlangen.
 
4.      
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von La Coccinella ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
 
5.      
Störungen an von Baguette et Vin zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Baguette et Vin diese Störungen nicht zu vertreten hat.
 
 
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
 
1.      
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in den Räumlichkeiten von La Coccinella. Baguette et Vin übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Baguette et Vin. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.
 
2.      
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Baguette et Vin berechtigt.
Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Baguette et Vin berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die
Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Baguette et Vin abzustimmen.
 
3.      
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Baguette et Vin die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Baguette et Vin für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 
4.      
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den Transport und Aufbau von Waren und sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten eingebracht werden. Die Anlieferung von jeglichen Materialien hat grundsätzlich nach Abstimmung und Einigung mit Baguette et Vin zu erfolgen. Ein entsprechender Hinweis über Art und Umfang des anzuliefernden Materials ist frühzeitig an Baguette et Vin zu geben. Für im Voraus eingebrachte Waren oder Gegenstände behält sich Baguette et Vin das Recht vor, Aufwendungen wie Personal, Lagerung oder Aufbau in Rechnung zu stellen.
 
 
X. Haftung des Kunden für Schäden
 
1.      
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Verluste und Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
 
2.      
Baguette et Vin kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
 
 
XI. Sonstiges
1.      
Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
 
2.      
Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei Baguette et Vin sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
 
3.      
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt Baguette et Vin  mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
 
 
XII. Schlussbestimmungen
1.      
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
 
2.      
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Baguette et Vin
 
3.      
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
 
XIII. Anhang
Der Anspruch von Baguette et Vin entsprechend der Ziffer IV dieser Bedingungen beträgt zurzeit:
 
 
Abbestelltag (Kalendertag)
Anspruch von Baguette et Vin
 
a)
über 28 Tage
 
vor der Veranstaltung
Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt, vorausgesetzt, Baguette et Vin kann den Raum anderweitig vermieten.
 
 
b)
28. bis zum 7. Tag
 
vor der Veranstaltung
Berechnung der Bereitstellungskosten und 50% der Summe, die sich aus der Anzahl der Menüs und der Getränke ergibt. Falls diese nicht konkret festgelegt waren gilt:
 
Mindest-Menüpreis Bankett x Personenzahl.
 
 
c)
7. bis einen Tag
 
vor der Veranstaltung
Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich 90% der Summe, die sich aus der Anzahl der bestellten Speisen und Getränke ergibt. Falls diese noch nicht konkret festgelegt waren gilt:
 
Mindest-Menüpreis Bankett x Personenzahl.
 
 
 
Die Höhe der Miete ergibt sich aus dem Veranstaltungsauftrag von Baguette et Vin und den Angebotsunterlagen.
 
 
XIV. Gerichtsstand
 
Der Gerichtsstand ist Essen.

 
Moltkestraße 1   —  45128 Essen   —   Tel.: (0201) 8 22 88 42